Thomas Feuerschutz – gewerblicher Brandschutz schützt viele Menschenleben
Der gewerbliche Brandschutz für Ihr Unternehmen muss den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen und sowohl Fluchtpläne als auch Brandschutztüren enthalten. Diese dienen dem Schutz der BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) als auch der Mitarbeiter. Elektrische Geräte und Anlagen unterliegen sehr strengen Vorgaben (VDE, etc.). Die Bestimmungen und Gesetze sind ziemlich umfangreich und unterliegen Änderungen. Deshalb ist es ratsam, sich an einen Brandschutzbeauftragten zu wenden. Wir unterbreiten maßgeschneiderte Lösungen und Angebote inklusive Wartung, sodass Sie sich um nichts mehr selber kümmern müssen.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die RWA-Anlagen gelegt. Rauch- und Wärmeabzüge werden von uns gewartet und instandgesetzt. Funktionstüchtige Anlagen dieser Art dienen dazu, den Brandverlauf zu verzögern. In Industrieanlagen sind sie fixer Bestandteil der Bauten. Diese Anlagen müssen jährlich gewartet werden. Alle drei Jahre unterliegen sie der Prüfung durch einen Sachverständigen. Liegen kein Prüfbericht sowie gültige Prüfplakette vor, erlischt die Betriebserlaubnis. Fehlende Brandschutztüren sowie fehlende Fluchtpläne führen ebenfalls zu erheblichen behördlichen Problemen. Es gilt nicht nur diese zu vermeiden, sondern auch diese Gefahrenpotenziale schon im Vorfeld auszuschalten.
Bei Wandhydranten stehen Nass- und Nass-Trocken-Anlagen zur Auswahl. Diese können dauerhaftem Druck unterliegen. Das bedeutet, dass sie sofort einsatzbereit sind. Eine andere Variante muss erst aktiviert werden. Hierfür ist eine jährliche Prüfung vorgesehen.
Unser Familienbetrieb überprüft, wartet und setzt Sicherheitstüren und -tore instand.
Sicherheitstüren haben die Aufgabe, bei Brand zu automatisch zu schließen und so die Ausbreitung des Brandes in andere Bereiche zu verhindern. Brandschutztüren müssen ebenfalls einmal jährlich überprüft werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden und den gesetzlichen gewerblichen Brandschutzbestimmungen entsprechen. Dazu gehört auch die notwendige, klare Beschriftung.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen die Fluchtpläne und überprüfen diese alle 3 – 5 Jahre auf Aktualität. In gewerblichen Betrieben müssen je nach Anzahl der Mitarbeiter entsprechende Erste-Hilfe-Einrichtungen an der dafür vorgesehenen Stelle vorhanden sein.
Wir kümmern uns gerne um die Installation.
Sollten Sie Fragen zu den gesetzlichen gewerblichen Brandschutzbestimmungen oder Fluchtplänen haben, stehen wir jederzeit gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.